Es ist ein Tötungsdelikt und damit strafbar

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete,
sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

laut Zahlen aus dem Paul Ehrlich Institut (PEI) sind im vergangenen Jahr nachweislich 80 Menschen durch die gentechnische Spritze mit der sogenannten mRNA – Impfung gestorben. Man vermutet dabei, dass die gemeldeten Fälle etwa 10% der tatsächlichen Fälle ausmachen. Doch letztlich ist das nicht entscheidend. Selbst, wenn nur ein Mensch nachweislich an dieser Spritze gestorben wäre, ist ein weiteres Spritzen mit diesem Wissen ein Tötungsdelikt. Dieses Wissen ist vorhanden und vom PEI publiziert. Jeder, der sich trotz dieses Wissens für eine Impfung einsetzt, macht sich strafbar. Mit der Abstimmung für eine Impfpflicht wird diese Tötung in Gang gesetzt. Es wird wissentlich in Kauf genommen, dass Menschen daran sterben. 
Töten ist eine Straftat. 
Das Töten, um andere zu retten, ist eine ganz individuelle Entscheidung. Bei einer persönlichen Betroffenheit kann es zu einer Strafausschließung kommen. Bei einer Abstimmung im Bundestag liegt für einen Abgeordneten keine persönliche Betroffenheit vor. Abgeordnete täuschen sich, dass sie bei einer Abstimmung für die Impfpflicht straffrei seien.


Mit hoffnungsvollen Grüßen für eine Abstimmung, die Sie nicht in das Gefängnis bringt,

Christa Baisch